Unterstützungsfonds

Dank des Vermächtnisses einer grosszügigen Erblasserin konnten wir im Frühjahr 2024 einen Unterstützungsfonds einrichten, der bedürftige Familien mit einem oder mehreren lebenslimitierend erkrankten Kind/-ern bei Betreuungskosten entlastet.

Laut Fondsreglement können Anträge zur Übernahme von Betreuungskosten gestellt werden, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden.

Was ist der Unterstützungsfonds und welche Leistungen deckt er?

Wie kam der zweckbestimmte Fonds für die Betreuungskosten bedürftiger Kinder der Stiftung Kinderhospiz Schweiz zustande?

Eine alleinstehende vermögende Erblasserin aus der Stadt Bern hat in Ihrem Testament die Stiftung Kinderhospiz Schweiz als Alleinerbin eingesetzt, mit der Auflage, mit ihrem Nachlassvermögen einen zweckbestimmten Fonds zu errichten. Der Stiftungsrat hat dazu die notwendigen Grundlagen geschaffen und freut sich sehr, den Willen der Erblasserin zielgerichtet umzusetzen.

Für welchen Zweck können Unterstützungsbeitrage nachgesucht werden?

Das Fondsvermögen darf gemäss der im Fondsreglement wiedergegebenen Vorgaben aus dem Testament der Erblasserin verwendet werden, dh. zur Deckung von Betreuungskosten bedürftiger Kinder, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, sowie zur Deckung von Betreuungskosten bedürftiger Familien. 

Für welche Unterstützungen erwarten Sie Gesuche von betroffenen Familien?

Wir werden die Gesuche von Familien mit einem oder mehreren lebenslimitierend erkrankten Kinder beurteilen. Wir können uns vorstellen, dass diese sich beispielswiese auf Unterstützungsbeiträge an empfohlene Therapien für das betroffene Kind, Beiträge an die Kosten zur Entlastung der Familie durch Dritte oder Ermöglichung von Angeboten an die gesunden Geschwister, die oft im Schatten des betroffenen Kindes leben, umfassen werden.   

Nicola Presti, Kommunikationsbeauftragte der Stiftung im Gespräch mit dem Vizepräsidenten des Stiftungsrates und Leiter der Vergabekommission, Prof. Urs B. Schaad.

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